Sozialbestattung in Bochum: wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht

Wer zur Bestattung verpflichtet ist, die Kosten aber nicht tragen kann, kann in Bochum beim Amt für Soziales die Übernahme der erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII beantragen. Hier finden Sie die Rechtslage, die zuständigen Stellen und die Fristen.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Bochum; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bochum, gültig ab 01.01.2026.

Bestattungspflicht und Sozialbestattung in Bochum

Die Kosten einer Beerdigung tragen nach § 1968 BGB zunächst die Erben. Wer die Bestattung veranlassen muss, regelt das Bestattungsgesetz des Landes.

Wer muss die Bestattung veranlassen?

Maßgeblich ist das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), zuletzt geändert durch Art. 71 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122). Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 sind zur Bestattung verpflichtet, in dieser Rangfolge: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Kommen sie der Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, veranlasst nach § 8 Abs. 1 Satz 2 die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist oder die verstorbene Person gefunden wurde, die Bestattung. Nach § 13 Abs. 3 muss die Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen erfolgen, die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen; die örtliche Ordnungsbehörde kann die Fristen auf Antrag verlängern.

In Bochum ist für ordnungsbehördliche Bestattungen das Gesundheitsamt zuständig (Telefon 0234 910-2300, bestattung-gesundheitsamt@bochum.de, Informationen der Stadt). Die Stadt weist darauf hin: Eine Erbausschlagung entbindet nicht von der Bestattungspflicht.

Wer hilft, wenn das Geld nicht reicht?

Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Zuständig ist die Stadt Bochum, Amt für Soziales, Husemann Karree (5. OG), Viktoriastraße 14c, 44777 Bochum, Telefon 0234 910-2701 (Vermittlung und Auskunft). Kontakt über das Online-Kontaktformular der Stadt. Öffnungszeiten: Mo bis Mi 9 bis 13 Uhr, Do 13 bis 17 Uhr, persönliche Vorsprache nur mit Termin.

Den Antrag können Sie vor oder nach der Bestattung stellen, grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Verpflichtung. Welche Unterlagen nötig sind, wird im Einzelfall mit der Ansprechperson geklärt (Dienstleistungsseite der Stadt).

Zuständig ist laut Stadt grundsätzlich das Sozialamt des Sterbeortes. Hat die verstorbene Person bis zum Tod Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten, ist die Stelle zuständig, die diese Leistungen gewährt hat. Bürgergeld nach dem SGB II fällt nicht unter diese Ausnahme.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Welche Kosten als erforderlich gelten können

Was erforderlich ist, entscheidet das Amt im Einzelfall. Als Orientierung dienen die städtischen Gebühren: Eine Sargbestattung im Reihengrab kostet 2.695,00 €, mit Trauerhalle 2.973,50 €. Eine Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab kostet 1.447,00 €. Einen Samstagszuschlag von 279,00 € vermeiden Sie mit einem Termin an einem Werktag.

Sprechen Sie mit dem Amt, bevor Sie Leistungen verbindlich beauftragen, und legen Sie dem Bestatter offen, dass ein Antrag gestellt wird oder gestellt werden soll.

Kostenvoranschlag für den Antrag

Ein schriftlicher Kostenvoranschlag mit getrennt ausgewiesenen Gebühren hilft bei Gesprächen mit dem Amt für Soziales.

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag