Erdbestattung in Bochum: Gebühren und Rechenbeispiele 2026
Eine Erdbestattung im Reihengrab kostet in Bochum an einem Werktag mit Trauerhalle 2.973,50 € an städtischen Gebühren. Im Familiengrab sind es 4.392,50 €. Mit Bestatterleistungen von durchschnittlich 3.300 € ergibt sich für das Reihengrab eine Gesamtsumme von rund 6.274 €.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Bochum; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bochum, gültig ab 01.01.2026.
Welche Gebühren bei einer Erdbestattung anfallen
Bei einer Sargbestattung auf einem städtischen Friedhof in Bochum sind höchstens drei Gebührenarten zu zahlen. Die erste ist die Bestattungsgebühr nach Tarif 1. Sie deckt das Ausheben und Schließen des Grabes und bei Reihengräbern zugleich die Überlassung der Grabstätte für 25 Jahre. Die zweite ist das Nutzungsrecht nach Tarif 2, das nur bei Familiengräbern und Rasenwahlgräbern anfällt. Die dritte sind sonstige Leistungen nach Tarif 4, vor allem die Trauerhalle und der Zuschlag für Samstage.
Eine Grundgebühr, eine Jahresgebühr oder eine eigene Gebühr für Sargträger kennt die Bochumer Satzung nicht. Das macht die Rechnung übersichtlich: Wer die Grabart kennt, kennt den größten Teil der städtischen Kosten.
So rechnet Bochum: Bei einem Reihengrab ist die Überlassung des Grabes für die Ruhezeit in der Bestattungsgebühr nach Tarif 1 enthalten (§ 1 Abs. 3 der Satzung). Bei einem Familiengrab zahlen Sie das Nutzungsrecht nach Tarif 2 und zusätzlich die Bestattungsgebühr nach Tarif 1. Reicht ein bestehendes Nutzungsrecht nicht bis zum Ende der Ruhezeit, wird es verlängert; je angefangenem Jahr fällt 1/25 des Tarifs an (Tarif 2.9). Für Kinder unter 6 Jahren und Totgeburten ermäßigen sich die Gebühren nach Tarif 1 und 3 um 80 % (§ 1 Abs. 4).
Grabarten für Erdbestattungen im Überblick
Die folgende Aufstellung zeigt die vier Grabarten für Sargbestattungen, die der Rechner auswertet. Bei Familiengräbern stehen Nutzungsrecht und Bestattung in zwei Zeilen.
| Grabart und Leistung | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Reihengrab (Sarg)Grab für die Ruhezeit von 25 Jahren, Überlassung in der Gebühr enthalten | 2.695,00 € | |
| Sargbestattung in einer Reihengrabstätte | 2.695,00 € | 1.1 |
| Familiengrab (Sarg), eine GrabstelleWahlgrab mit Nutzungsrecht 25 Jahre, verlängerbar | 4.114,00 € | |
| Nutzungsrecht Familiengrabstätte Sarg, je Grabstelle, 25 Jahre | 2.505,00 € | 2.1 |
| Sargbestattung in einer Familiengrabstätte | 1.609,00 € | 1.3.1 |
| Rasenbeet (Sarg)Reihengrab im Rasen, Überlassung für 25 Jahre enthalten | 3.009,00 € | |
| Sargbestattung in einem Rasenbeet | 3.009,00 € | 1.2.1 |
| Rasenwahlgrab (Sarg)Wahlgrab im Rasen mit Nutzungsrecht 25 Jahre | 4.813,00 € | |
| Nutzungsrecht Rasenwahlgrab Sarg, 25 Jahre | 2.981,00 € | 2.2 |
| Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab | 1.832,00 € | 1.3.2 |
Quelle: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Bochum (Friedhofsgebührensatzung) vom 25. Juli 1983, in der Fassung der 31. Änderungssatzung vom 21.11.2024 (Amtsblatt Nr. 50/2024 vom 02.12.2024), Tarife ab 01.01.2026. Satzung als PDF. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
| Leistung | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Sargbestattung in einer Reihengrabstätte | 2.695,00 € | 1.1 |
| Sargbestattung in einem Rasenbeet | 3.009,00 € | 1.2.1 |
| Sargbestattung in einer Familiengrabstätte | 1.609,00 € | 1.3.1 |
| Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab | 1.832,00 € | 1.3.2 |
| Nutzungsrecht Familiengrabstätte Sarg, je Grabstelle, 25 Jahre | 2.505,00 € | 2.1 |
| Nutzungsrecht Rasenwahlgrab Sarg, 25 Jahre | 2.981,00 € | 2.2 |
| Trauerhalle für eine Trauerfeier von 30 Minuten (inkl. bis zu 30 Minuten Vor- und Nachbereitung) | 278,50 € | 4.1.1 |
| Zuschlag für Sargbestattungen an Samstagen | 279,00 € | 4.7.1 |
Reihengrab: die übliche Erdbestattung
Das Reihengrab ist in Bochum die häufigste Form der Erdbestattung. Die Stadt vergibt es im Todesfall der Reihe nach, Sie können den Platz also nicht frei wählen. Die Gebühr von 2.695,00 € (Tarif 1.1) enthält die Bestattung und das Grab für die gesamte Ruhezeit. Mit einer Trauerfeier in der städtischen Trauerhalle für 278,50 € ergeben sich 2.973,50 €.
Eine Verlängerung ist beim Reihengrab nicht vorgesehen, und eine zweite Bestattung im selben Grab ist nicht möglich. Für Familien, die später zusammen bestattet werden möchten, ist deshalb das Familiengrab die passende Wahl.
Rasenbeet: Reihengrab ohne eigene Pflege
Im Rasenbeet liegt das Grab unter einer Rasenfläche, die die Stadt pflegt. Die Bestattungsgebühr beträgt 3.009,00 € (Tarif 1.2.1), mit Trauerhalle 3.287,50 €. Eine Variante mit Gestaltungsoption kostet ebenfalls 3.009,00 € (Tarif 1.2.2). Der Mehrbetrag gegenüber dem Reihengrab ersetzt die Grabpflege, die Sie sonst über 25 Jahre selbst übernehmen oder bezahlen würden.
Familiengrab und Rasenwahlgrab
Ein Familiengrab suchen Sie selbst aus. Es kann mehrere Grabstellen haben und wird für 25 Jahre vergeben. Für jede Grabstelle zahlen Sie das Nutzungsrecht von 2.505,00 € (Tarif 2.1), bei jeder Bestattung zusätzlich 1.609,00 € Bestattungsgebühr (Tarif 1.3.1). Mit Trauerhalle kostet die erste Bestattung in einer Grabstelle 4.392,50 €.
Soll später eine weitere Person beigesetzt werden, muss das Nutzungsrecht bis zum Ende der neuen Ruhezeit reichen. Fehlen Jahre, verlängert die Stadt das Recht und berechnet je angefangenem Jahr 1/25 des Tarifs (Tarif 2.9).
Das Rasenwahlgrab verbindet die freie Wahl der Lage mit einer Rasenfläche, die nicht gepflegt werden muss. Nutzungsrecht 2.981,00 € (Tarif 2.2) und Bestattung 1.832,00 € (Tarif 1.3.2) ergeben mit Trauerhalle 5.091,50 €. An einem Samstag kämen 279,00 € hinzu, damit ist dies mit 5.370,50 € das teuerste Beispiel auf dieser Seite.
Trauerhalle, Totenkammer und Samstag
Die städtische Trauerhalle kostet für eine Trauerfeier von 30 Minuten 278,50 €, darin sind bis zu 30 Minuten Vor- und Nachbereitung enthalten. Jede weitere halbe Stunde kostet 69,25 €, die Orgel 11,30 €. Bis zur Bestattung kann die verstorbene Person in einer Totenkammer ruhen: 131,30 € für den ersten Tag, 50,00 € für jeden weiteren.
Für Sargbestattungen an Samstagen berechnet die Stadt einen Zuschlag von 279,00 € (Tarif 4.7.1). Wer an einem Werktag bestattet, spart diesen Betrag ohne Abstriche beim Abschied.
Was nicht in den Friedhofsgebühren steckt
Zu den städtischen Gebühren kommen die Leistungen des Bestatters, im Durchschnitt etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter, und Fremdleistungen, deren Höhe wir nicht pauschal angeben:
- Grabstein und Steinmetzarbeiten: nach Angebot
- Grabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei: nach Angebot
- Blumen und Kränze: nach Angebot
- Traueranzeige in der Zeitung: nach Angebot
Die Ruhezeit beträgt in Bochum für Sarg und Urne einheitlich 25 Jahre (§ 2 Abs. 5 der Friedhofssatzung). Reihengräber werden für genau diese Zeit überlassen, Nutzungsrechte an Familiengräbern laufen ebenfalls 25 Jahre und lassen sich verlängern.
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